Neuzüchterinfos
Da man beim ersten Gespräch mit potentiellen Neuzüchtern oft nicht alles erklären kann, was für die Interessenten wichtig ist, hier einige Themen und Tipps, um den Start in die Ziegenzucht zu erleichtern.
Wenn Sie überlegen, selbst in die Ziegenzucht einsteigen zu wollen, oder gerne ein Nachschlagewerk zum Thema hätten, empfiehlt sich das Buch "Ziegenzucht im eigenen Betrieb" (Pera Herold, Ulmer Verlag 2020).
Zuchtverband
Der Ziegenzuchtverband Baden-Württemberg e.V. ist derzeit in Baden-Württemberg die einzige staatlich anerkannte Zuchtorganisation für Ziegen. Ohne den Eintritt in eine staatlich anerkannte Zuchtorganisation ist keine Herdbuchzucht möglich. Ziegenhalter, die Mitglied in einem regionalen Ziegenzuchtverein sind, sind nicht automatisch Mitglied im Ziegenzuchtverband. Hierfür ist eine eigene Mitgliedschaft nötig! Der Zuchtverband ist gleichzeitig die Interessenvertretung der Ziegenhalter in Baden-Württemberg, die sich auf politischer Ebene für die Ziegenhaltung einsetzt. So ist der Verband zusammen mit dem Bundesverband (BDZ) z. B. in der Problematik der Tierkennzeichnung und anderer für Ziegenzüchter und Halter wichtigen Themen tätig.
Die Organe des Ziegenzuchtverbandes Baden-Württemberg e.V. sind laut Satzung:
die Mitgliederversammlung
der Beirat
die Vorstandschaft
der / die Vorsitzende
Die Mitgliederversammlung wählt alle 3 Jahre den Vorsitzenden, die Vorstandschaft, den Beirat und die Kassenprüfer. Die Geschäfte des Verbandes werden durch die Geschäftsstelle geführt. Das Herdbuch wird ebenfalls von der Geschäftsstelle des Verbandes in Stuttgart geführt.
Die Adresse der Geschäftsstelle ist:
Ziegenzuchtverband Baden-Württemberg e.V.
Heinrich-Baumann-Str. 1-3
70190 Stuttgart
Tel: 0711-1 66 55 - 02
Fax: 0711-1 66 55 - 83
www.ziegen-bw.de
Kennzeichnung / Tätowierung / Herdbuchaufnahme
Generell ist jeder Ziegenhalter verpflichtet, das Halten seiner Ziegen beim zuständigen Veterinäramt des Landkreises zu melden, egal wie viele Tiere sich im Bestand befinden. Mit Hilfe der Nummer, die man bei der Registrierung beim Veterinäramt erhält, ist es möglich, beim Landeskontrollverband (LKV) / Landesverband für Leistungsprüfungen die für die Kennzeichnung der Ziegen vorgeschriebenen (gelben) Einzeltierohrmarken zu bestellen und seine Tiere damit zu kennzeichnen. Ohne diese Ohrmarken ist keine Herdbuchaufnahme der Ziegen möglich! Die Ohrmarken gibt es im 10er-Pack, überlegen Sie daher, wie viele Ohrmarken Sie in den nächsten Jahren benötigen werden, um nicht jedes Mal die Bearbeitungsgebühr neu bezahlen zu müssen. Für Zwergziegen gibt es die Ausnahme, kleinere Ohrmarken zu bekommen. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung vom Veterinäramt, mit der Sie dann beim LKV diese Ohrmarken bestellen können (für diese Ohrmarken wird allerdings eine andere Zange benötigt).
Die Anschrift des LKV lautet:
Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e. V.
Heinrich-Baumann-Str. 1-3
70190 Stuttgart
Tel: 0711-92547 - 0
Fax: 0711-92547 - 310 (Abteilung C Tierkennzeichnung)
0711-92547 - 412 (Abteilung A Milchleistungsprüfung)
www.lkvbw.de (Auf dieser Internetseite finden Sie z. B. alles Wichtige zur Kennzeichnung der Tiere, Katalog der Ohrmarken, Bestandsregister, Begleitpapier usw.)
Die bis Ende 2005 noch gängige Tätowierung der Tiere ist nicht mehr zulässig und deshalb komplett weggefallen (auch das Markieren der Herdbuchtiere mit der Hirschhorntätowierung). Sie wurde durch die Kennzeichnung mit den Einzeltierohrmarken ersetzt. Vor 2006 geborene Tiere behalten ihre eintätowierte Nummer und müssen nur umgekennzeichnet werden, wenn die tätowierte Nummer nicht mehr lesbar ist (bei gefallenen Tieren dann Betriebsohrmarke einziehen)!
Auch wenn einige der Ziegenhalter mit den Ohrmarken nicht einverstanden sind, so sind diese Pflicht und es hat sich herausgestellt, dass die Probleme (Herausreißen, Entzündungen) doch nicht so schlimm sind, wie zu Beginn angenommen wurde. Sollten dennoch Komplikationen auftreten, informieren Sie das örtliche Veterinäramt und weisen Sie die Mitarbeiter auf diese Probleme hin. Beachten Sie dabei aber, dass die Veterinäre nicht die „Bösen“ sind, welche die Kennzeichnung durch die Ohrmarken erfunden haben, sondern dass diese Menschen auch nur das kontrollieren müssen, was von der EU vorgegeben wird.
Auch wenn die letzten fünf Ziffern groß und fett gedruckt auf der Ohrmarke stehen, muss immer die vollständige Nummer angegeben werden (z. B. DE 01 08 001 23456). DE steht dabei für Deutschland, 01 für die Tierart (Ziege/Schaf), 08 für Baden-Württemberg, die übrigen acht Ziffern stellen eine fortlaufende Nummer dar, mit der das Tier eindeutig gekennzeichnet ist. Beim Verlust einer (oder beider) Ohrmarken eines Herdbuchtieres muss genau diese Nummer beim LKV nachbestellt werden. Eine Umkennzeichnung mit einer anderen Nummer ist nicht erlaubt, da das Tier mit der ersten ihm vergebenen Nummer beim Verband im Herdbuch geführt wird.
Der ideale Weg, die Ohrmarke einzuziehen, ohne dass es zu Komplikationen kommen kann, ist noch nicht gefunden worden. Informieren Sie sich daher vorher beim Tierzuchttechniker oder bei anderen Ziegenhaltern über Möglichkeiten z. B. der Desinfektion.
Die Züchter melden ihre Herdbuchtiere dem Verband. Tiere, die aus Herdbuchzuchten Baden-Württembergs gekauft worden sind, werden nur mit der Herdbuchnummer (Ohrmarke oder Tätowierung) und Geburtsdatum angegeben, Ziegen oder Böcke aus anderen (Bundes-) Ländern müssen zusammen mit der Zuchtbescheinigung des abgebenden Zuchtverbandes (letzte gültige Zuchtbescheinigung, die beim Verkauf des Tiers vom Verkäufer mitgegeben wird) gemeldet werden.
In jedem Frühjahr bekommen Sie von der Geschäftsstelle das Blatt 1 Stallbuch und Deckregister zugesandt, in dem alle Tiere aufgeführt sind, die zu diesem Zeitpunkt beim Ziegenzuchtverband für Ihren Bestand geführt und für den Tierbeitrag berechnet werden. Eventuelle Abgänge tragen Sie dann in diesem Stallbuch (Abgangsdatum, -grund und evtl. Käufer) ein und schicken die aktualisierte Fassung an den Verband zurück. Auf dieser Grundlage wird das Herdbuch durch die Geschäftsstelle ergänzt. Weiterhin wird dieses Blatt 1 als Deckregister für die neue Decksaison benützt. Hier tragen Sie die Böcke, Deckdaten bzw. Deckzeiträume der Ziegen ein und senden das Blatt vor Beginn der Ablammungen an die Geschäftsstelle.
Die Lammungen der einzelnen Muttertiere (auch Totgeburten) sowie der Deckbock werden nach der Lammung dem Verband schriftlich gemeldet. Milchziegenbetriebe, die an der Milchleistungsprüfung teilnehmen, melden die Lammungen mit dem Probenahmeblatt an den LKV. Die Daten werden automatisch ins Herdbuch übernommen. Alle anderen Betriebe melden die Lammungen mit dem Blatt 2 Erfassungsliste Ablammung - Kennzeichnung. Bitte beachten Sie, dass es nicht reicht, nur die Namen des Vaters und der Mütter zu melden, Sie glauben gar nicht, wie viele Susis, Annas, Paulas oder Robert usw. es gibt, daher immer die vollständige Herdbuchnummer aufschreiben. Die Meldung der Kennzeichnung und die Beantragung der Herdbuchaufnahme von Tieren erledigen Sie ebenfalls mit dem Blatt 2 (z. B. als Kopie der Lammmeldung).
Für die Meldung von Tieren zum Bockmarkt und bei Zugängen zu Ihrem Bestand benützen Sie bitte das Meldeformular Blatt 3 Tiermeldung.
CAE (Caprine Arthritis Enzephalitis)
CAE ist eine Viruskrankheit bei Ziegen.
Der Ziegenzuchtverband hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Krankheit aus den Herdbuchbeständen zu verdrängen. Es ist keine Pflicht für die Herdbuchzüchter, ihre Tiere auf CAE zu untersuchen, jedoch gibt es so gut wie keine Käufer für Rasseziegen, die nicht auf CAE untersucht worden sind. Ausführliche Informationen unter Ziegengesundheit / CAE.
Pseudo-Tuberkulose (Pseudo-Tb)
Bitte lesen Sie die Ausführungen zu dieser Erkrankung im Infoblatt zur Pseudotubekulose und in der Richtlinie zur Bekämpfung der Pseudo-Tb in Ziegenbeständen. Die Untersuchungen laufen nach einem ähnlichen Schema wie bei der CAE ab. Auch bei dieser Krankheit gibt es keine wirksame Impfung! Positiv getestete Tiere bleiben positiv und sollten aus dem Bestand entfernt werden.
Wie bei der CAE spricht man auch hier von „unverdächtigen“ Tieren bzw. Beständen.
Leistungsprüfungen
Herdbuchzucht bedeutet nicht nur, dass man Ziegen kennzeichnet und ihre Abstammung festhält, sondern dass mit diesen Tieren auch Leistungsprüfungen durchgeführt werden.
Bei Fleischziegen ist dies die tägliche Zunahme der Tiere in Gramm Lebendgewicht. Dafür werden die Lämmer direkt nach der Geburt und im Alter von 50 Tagen vom Züchter gewogen und die Daten dem Verband mitgeteilt, der die Zunahmen errechnet.
Geben Sie dabei nicht die selbst errechneten Tageszunahmen, sondern die beiden tatsächlichen Gewichte samt Datum an.
Bei Milchziegen sollte die Milchleistungsprüfung (MLP) durchgeführt werden, dazu wenden Sie sich bitte an den Landeskontrollverband. Die Durchführung der MLP ist kein Muss, jedoch macht sie die Ziegen selbst und die Nachkommen für Käufer interessanter, außerdem kann ohne diese Prüfung kein Zuchtfortschritt in der Milchleistung nachgewiesen und erreicht werden. Nur mit MLP-Ergebnis können die Tiere und die Nachkommen in Abteilung A des Zuchtbuches aufgenommen werden. Außerdem werden Zuchtböcke nur gekört, wenn ihre Mütter MLP-geprüft sind und eine Mindestleistung übertreffen, siehe unten.
Bei einer vom Zuchtverband durchgeführten Auktion, oder einem Bockmarkt, dürfen nur Böcke aus CAE- und Pseudo-Tb-unverdächtigen Beständen aufgetrieben werden, bei denen eine tägliche Zunahme ermittelt (Fleischziegen), bzw. deren Mutter durch Milchleistung geprüft wurde (Milchziegen). Die genauen Voraussetzungen für den Auftrieb auf den Bockmarkt legt der Ziegenzuchtverband fest.
Zusätzlich müssen die Ziegen und Böcke in den Zuchten bewertet werden, was durch den Tierzuchttechniker (Zuchtberater) oder auf einer Ausstellung der regionalen Ziegenzuchtvereine geschehen kann. Grundsätzlich sollten Böcke vor dem Deckeinsatz gekört und Ziegen bewertet worden sein, um eventuelle Fehler (z. B. Gebissfehlstellungen, Beistriche o. ä.) nicht in die Zucht einzubringen. Alle Zuchttiere müssen spätestens im 4. Lebensjahr bewertet worden sein. Eine Herdbuchziege kann nur als Bockmutter anerkannt werden (d. h. sie muss diese Voraussetzungen erfüllen, damit ein männlicher Nachkomme von ihr offiziell ins Herdbuch aufgenommen und gekört werden kann), wenn sie folgende abgeschlossenen Leistungen erfüllt:
Allgemein:
Rahmen, Form, Euter (nur Milchziegen), Bemuskelung (nur Fleischziegen) jeweils mindestens Note 7, Einstufung in Zuchtwertklasse 1
Milchziegen:
Milchwert mindestens 100 (in der Zuchtwertschätzung))
Frühere Bestimmungen im Vergleich:Erste 240-Tage-Leistung mindestens 35 kg Fett + Eiweiß oder
mittlere 240-Tage-Leistung mindestens 40 kg Fett + Eiweiß
Summe Fettgehalt + Eiweißgehalt mindestens 5,6 %
keine Bei-, Gabel- oder Doppelstriche
Fleischziegen (Buren-, Pfauen-, Walliser Schwarzhalsziegen, Tauernschecken, ...):
Feldprüfung für tägliche Zunahmen (Geburtsgewicht und 50 Tage-Gewicht) vorhanden
(keine Mindestleistungen für tägliche Zunahmen)Gabelstriche und Doppelstriche gehen negativ in die Formnote ein
Literatur
Es ist an dieser Stelle nicht möglich, alle Bücher oder Zeitschriften über die Ziegen und deren Zucht aufzuführen, es sollen daher nur einige Fachbücher (alphabetisch sortiert) erwähnt werden.
Alles für die Ziege (Annette Arnold, Rene Reibetanz, Pala-Verlag)
Das Milchziegenbuch (Andrea Kurschus, Ulmer Verlag)
Homöopathie für große und kleine Wiederkäuer (Philippe Labre, Sonntag Verlag)
Homöopathie für Schafe und Ziegen (Christine Erkens, Ulmer Verlag)
Landwirtschaftliche Ziegenhaltung (Ulrich Jaudas, Hermann Trautwein, Stanislaus von Korn, Ulmer Verlag)
Milch- und Fleischziegen (Hermann Birnkammer, Frido-Mirko Konrad, Walter Münster, Deutscher Landwirtschaftsverlag)
Schaf- und Ziegenkrankheiten (Johannes Winkelmann, Ulmer Verlag)
Schafe und Ziegen natürlich heilen (Boris Becvar, Ulmer Verlag)
Ziegen (Franz Hofer, Stocker Verlag)
Ziegen (Hans-Peter Einhorn, Helmut Stier, Deutscher Landwirtschaftsverlag)
Ziegen (Gerhard Maurer, Stocker Praxisbuch)
Ziegen (Helmut Kühnemann, Ulmer Verlag)
Ziegen halten (Hans Späth, Otto Thume, Johann-Georg Wenzler, Ulmer Verlag)
Ziegen und Schafe (Klaus Löhle, Wolfgang Leucht, Ulmer Verlag)
Ziegenzucht (Christian Gall, Ulmer Verlag)
Ziegenzucht im eigenen Betrieb (Pera Herold, Ulmer Verlag) NEU
Fachzeitschriften
Außerdem kann sich der Ziegenhalter in der Zeitschrift „Schafzucht“ – Das Magazin für Schaf- und Ziegenhalter – Schwerpunktausgabe ‚Ziegen’ (Ulmer Verlag) (6 x jährlich) informieren, die regelmäßig Ziegen als Schwerpunktthema behandelt und auch sonst immer über aktuelle Themen aus der Schaf- und Ziegenhaltung informiert.
Das „Forum Kleinwiederkäuer“ (Forum Kleinwiederkäuer, Industriestraße 9, CH-3362 Niederönz www.caprovis.ch) ist das Schweizer Pendant zu dieser Fachzeitschrift und ebenfalls zu empfehlen.
Infos auf unseren Webseiten
Eine gute Informationsquelle ist auch unsere Homepage. Hier können Sie alles Wichtige in Ruhe nachlesen und sich entsprechend informieren. Daneben finden Sie unter "Züchtende/Rassen" eine Liste der Betriebe, die der Veröffentlichung ihrer Anschrift zugestimmt haben. Mit diesen Betrieben können Sie gerne Kontakt aufnehmen. Die Liste kann sowohl nach der gezüchteten Rasse, wie auch nach Namen sortiert werden.
Ziegenzuchtvereine
Um Kontakte zu anderen Züchtern und Ziegenhaltern in der Umgebung zu bekommen, kann man sich an die regionalen Ziegenzuchtvereine wenden. Die stehen gerne mit Rat und Tat, nicht nur den neuen Züchtern zur Seite. Viele dieser Vereine richten auch regelmäßige Ziegenschauen aus, bei denen man Kontakt zu den Züchtern bekommt, sich über die Ziegenzucht informieren kann und auch die besten Herdbuchtiere begutachten kann.
Peter Dutt, Bernd Haug