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TSE


Um am Kontrollverfahren für TSE (klassische Scrapie) teilzunehmen, füllen Sie den folgenden Antrag aus und senden ihn an Ihr zuständiges Veterinäramt: Antrag auf Teilnahme an TSE-Kontrolle Ziegen_Schafe

 

Wieso daran teilnehmen?

  • Infoblatt TSE 2015 - Monitoring ermöglicht das Verbringen von Zuchttieren ins EU-Ausland
  • Innerhalb Deutschland Zu- und Verkauf zwischen Betrieben mit gleichem TSE-Kontrollstatus möglich
  • Teilnahmebedingung für die ZZV Online-Auktionen 2020-2022: https://ziegen-auktion.de/

 

Wie funktioniert das Verfahren und was sind die Bedingungen?

 

Kontaktieren Sie Ihr Veterinäramt, um nach den jährlichen Kosten für die Überwachung zu fragen. Für die Kosten, die bei der Untersuchung der einzelnen zur TBA übermittelten Falltiere anfallen, hat das Land Gelder zur Verfügung gestellt, die bisher alle Untersuchungen abgedeckt haben. Achtung - Betriebe, die ihre Falltiere beim CVUA-Karlsruhe abliefern müssen, zahlen dort auch die Untersuchung. 

 

Hinweis: Wenn Sie ein Falltier von der TBA abholen lassen oder zum CVUA Karlsruhe bringen, und am TSE-Verfahren teilnehmen, achten Sie darauf jedem Falltier einen TSE-Untersuchungsantrag (Bsp.) mitzugeben/anzubinden und eine Kopie davon an Ihr zuständiges Veterinäramt zu schicken.

 

 

Nehmen Sie nicht am Kontrollverfahren teil, möchten aber eine Ziege oder einen Bock ins EU-Ausland verbringen, können Sie das Tier alternativ auf Scrapie genotypisieren lassen. Dazu wenden Sie sich an Agrobiogen: https://www.agrobiogen.de/leistungen/ziege/scrapie-resistenz

Hinweis: Genotypisierungsergebnisse von Herdbuchtieren müssen dem ZZV mitgeteilt werden und werden auf der Tierzuchtbescheinigung vermerkt.